Gefahrgut Straße – Schriftliche Weisungen gemäß ADR (Unfallmerkblatt)

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Die neu überarbeiten, 4-seitigen schriftlichen Weisungen gem. ADR
 
Zur Unterstützung bei unfallbedingten Notfallsituationen, die sich während der Beförderung gefährlicher Güter ereignen können, ist im Führerhaus an leicht zugänglicher Stelle eine Schriftliche Weisung (Unfallmerkblatt) in der in Unterabschnitt 5.4.3.4 ADR festgelegten Form mitzuführen.
Unabhängig vom transportierten Gut und von der Art der Beförderung muss nur diese eine Weisung mitgeführt werden. Sie soll dem Fahrer generelle Hinweise zum Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen geben.
 
Dieses "Unfallmerkblatt" ist vom Beförderer vor Antritt der Fahrt in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung lesen und verstehen kann. Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst anhand des Beförderungspapiers über die geladenen gefährlichen Güter (Klasse und Menge) informieren und die Schriftliche Weisung im Hinblick auf die bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Maßnahmen einsehen.
 
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